Führungszeugnis, Einfach, Beantragung
Führungszeugnis, Einfach, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenIn ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.
Leistungsbeschreibung
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:
- für private Zwecke (Beleg-Art N)
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Verfahrensablauf
Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Vollendung des 14. Lebensjahres
Für die Online-Beantragung:
- Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können oder
- Ausweis App 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
- Für behördliche Zwecke:
- Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Für die Online-Beantragung:
- elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
14 Tage
Die Anträge werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn bearbeitet. Sofern der/die Antragsteller/in die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt, ist aufgrund der Abfrage des Strafregisters des Herkunftsmitgliedstaates mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
Melde, und Gewerbeamt
Bemerkungen
Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.
Klicken Sie hierzu auf den untenstehenden Link.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Hinweise / Besonderheiten
Es ist auch möglich ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen.
Hierfür ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen nach §§ 30, 30a, 31 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.