Zustimmung zum elektronischen Versand von Rechnungen/Gebührenbescheide
Zustimmung zum elektronischen Versand von Rechnungen/Gebührenbescheide
Leistungsbeschreibung
Einverständniserklärung zum Versand von Rechnungen/Gebührenbescheiden per E-Mail
Mit Abgabe dieser Einverständniserklärung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Gebührenbescheide an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse versendet werden dürfen.
Der Versand des Gebührenbescheids per E-Mail erfolgt rechtswirksam. Der elektronisch übermittelte Gebührenbescheid gilt als bekanntgegeben und zugestellt in dem Zeitpunkt, zu dem er im elektronischen Postfach eingeht. Die rechtlichen Wirkungen – insbesondere der Beginn von Fristen – entsprechen denen einer Zustellung auf dem Postweg.
Bite beachten Sie:
Die Übermittlung von E-Mails erfolgen über das Internet, und trotz geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass unbefugte Dritte Kenntnis vom Inhalt der E-Mail erlangen (z. B. durch Abfangen oder Fehlzustellung).
Die erklärende Person verpflichtet sich, die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen und Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten Zustellungen an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse als wirksam.
Dieses Einverständnis kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt die Zustellung der Gebührenbescheide wieder auf dem Postweg.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Zustimmung entstehen für Sie keine Kosten
Amt/Fachbereich
Fachbereich 20 - Finanzen und Personal