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Geburtsurkunde, Beantragung


  • Geburtsurkunde Ausstellung
  • Eltern sind verpflichtet, die Geburt eines Kindes im Inland anzuzeigen, im Zuge dessen wird ein Geburtsregistereintrag erstellt und auf Wunsch daraus eine Geburtsurkunde ausgestellt
  • Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, enthält Angaben zu Vor und Familiennamen sowie im Regelfall zu den Eltern
  • Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters
  • zuständig: Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Leistungsbeschreibung

Für jedes in Deutschland geborene Kind muss dessen Geburt im Geburtenregister beurkundet werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Spezielle Hinweise

Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde komplett Online, schriftlich oder perönlich beantragen.

Austellung einer Geburtsurkunde Online beantragen
  • Sie müssen sich einmalig bei der BundID registrieren. hier gehts zur BundID
  • Klicken Sie rechts auf dem Link und ergänzen das vorausgefüllte Formular.
  • Sie werden anschließend zu unserem Online-Bezahlverfahren geleitet.
  • Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie die Urkunde per Post zugeschickt oder es liegt auf Wunsch zur Selbstabholung im Rathaus bereit.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Ausser Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für SIe bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Geburtsurkunde schriftlich beantragen:

Richten Sie ein formloses Schreiben an das Wietzer Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Ihre Meldeanschrift
  • Ort und Datum der Geburt
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Grund der Beantragung

Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass bei.

Daraufhin erhalten Sie einen Geührenbescheid, sowie die Geburtsurkunde.

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt erfolgte

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis, Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:   gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt die Gebühr 20 Euro.

Wird die Ausstellung mehrerer Exemplare einer Geburtsurkunde beantragt, wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsen und können in anderen Bundesländern abweichen.

Das Standesamt führt den Geburtenregistereintrag 110 Jahre. Die Ausstellung der Geburtsurkunde ist nur innerhalb dieser Frist möglich.

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht