Geburtsurkunde, Beantragung
Geburtsurkunde, Beantragung
Textblöcke ein-/ausklappenAuf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde komplett Online, schriftlich oder perönlich beantragen.
Austellung einer Geburtsurkunde Online beantragen
- Sie müssen sich einmalig bei der BundID registrieren. hier gehts zur BundID
- Klicken Sie rechts auf dem Link und ergänzen das vorausgefüllte Formular.
- Sie werden anschließend zu unserem Online-Bezahlverfahren geleitet.
- Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie die Urkunde per Post zugeschickt oder es liegt auf Wunsch zur Selbstabholung im Rathaus bereit.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Ausser Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für SIe bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Geburtsurkunde schriftlich beantragen:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das Wietzer Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Geburt
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Grund der Beantragung
Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass bei.
Daraufhin erhalten Sie einen Geührenbescheid, sowie die Geburtsurkunde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Ausstellung der Urkunde
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Amt/Fachbereich
Standesamt
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport