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Geburtsurkunde, Beantragung


Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Sie können die Ausstellung einer Geburtsurkunde komplett Online, schriftlich oder perönlich beantragen.

Austellung einer Geburtsurkunde Online beantragen
  • Sie müssen sich einmalig bei der BundID registrieren. hier gehts zur BundID
  • Klicken Sie rechts auf dem Link und ergänzen das vorausgefüllte Formular.
  • Sie werden anschließend zu unserem Online-Bezahlverfahren geleitet.
  • Nach erfolgreicher Bezahlung erhalten Sie die Urkunde per Post zugeschickt oder es liegt auf Wunsch zur Selbstabholung im Rathaus bereit.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
  • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
  • Ausser Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für SIe bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Geburtsurkunde schriftlich beantragen:

Richten Sie ein formloses Schreiben an das Wietzer Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.

Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vorname
  • Ihre Meldeanschrift
  • Ort und Datum der Geburt
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Grund der Beantragung

Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepass bei.

Daraufhin erhalten Sie einen Geührenbescheid, sowie die Geburtsurkunde.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

Standesamt

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport