BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Hundesteuer ,Anmeldung


 

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise

Folgende Anlagen werden benötigt:

  • Tierhalterhaftplichtversicherungsnummer
  • Sachkundenachweis

Die Anmeldung ist Gebührenfrei. Erst durch den Steuerbescheid ensteht eine Steuerschuld.

Spezielle Hinweise

Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat dies binnen einer Woche bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

Hundesteuer