Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Leistungsbeschreibung
Ist der Personalausweis oder Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Die Verlustmeldung kann direkt online erfolgen oder persönlich im Bürgerservice.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
Voraussetzungen
Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
Bei Verlustmeldung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Rechtsbehelf
Einspruch.
Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
verwaltungsgerichtliche Klage
Anträge / Formulare
Persönliches Erscheinen notwendig: Ja