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Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

Leistungsbeschreibung

Ist der Personalausweis oder Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Die Verlustmeldung kann direkt online erfolgen oder persönlich im Bürgerservice.

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Ihr Personalausweis ist verlorengegangen.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Gebühr: gebührenfrei
Bei Verlustmeldung

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.

Einspruch.

Widerspruch.

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

verwaltungsgerichtliche Klage

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja