Voranmeldung eines Zuzuges
Voranmeldung eines Zuzuges
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In diesem Vorgang handelt es sich um einen Zuzug in die Gemeinde. Das bedeutet, dass Sie noch keine Wohnung in dieser Gemeinde haben. Die Voranmeldung erleichtert Ihnen den Wechsel und erspart Wartezeit. Sie müssen aber noch bei Ihrer Gemeinde vorstellig werden, um den Zuzug mit Ihrer Unterschrift rechtsgültig zu bestätigen und um Ihren Ausweis ändern zu lassen.
Verfahrensablauf
Im Vorgang werden zuerst Ihre Daten abgefragt. Im Anschluss werden Sie gefragt, welche Personen ebenfalls zuziehen. Zu beachten ist hier, dass nur Eheleute oder eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder eingetragen werden können. Für Wohngemeinschaften oder andere Familienmitglieder (z.B. die Oma, Cousine) ist dies nicht möglich. Ebenfalls ist zu beachten, dass die im Vorgang gemeldeten Personen in die gleiche Wohnung ziehen.
In der Auswahl der mitzuziehenden Personen werden Sie gefragt, ob der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner und / oder die Kinder mit Ihnen umziehen, außerhalb wohnen oder bereits in der Gemeinde wohnhaft sind.
Im Anschluss der Auswahl der mitziehenden Person/en sind mindestens die Pflichtfelder auszufüllen. Je nachdem, ob Sie alleine oder mit mehreren Personen umziehen, gibt es unterschiedliche Felder, die auszufüllen sind. Die Eingaben auf der jeweiligen Seite sind mit „Weiter“ zu bestätigen.
Sollte Ihre bisherige Wohnung im Ausland gewesen sein, ist nur die Eingabe des Staates notwendig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.Bundesmeldegesetz
Rechtsgrundlage
§17 Bundesmeldegesetz
Amt/Fachbereich
Melde,- und Gewerbeamt