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Voranmeldung eines Umzuges


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie innerhalb Ihrer Gemeinde umziehen, können Sie einen Umzug voranmelden. Sie müssen aber noch bei Ihrer Gemeinde vorstellig werden, um den Umzug mit Ihrer Unterschrift rechtsgültig zu bestätigen und um Ihren Ausweis ändern zu lassen.

Im Vorgang wird zu allererst abgefragt, für wen Sie den Vorgang durchführen. Den Vorgang kann man für sich alleine, als Eheleute oder eingetragene Lebenspartner, mit oder ohne Kinder durchführen. Für Wohngemeinschaften oder andere Familienmitglieder (z.B. die Oma, Cousine) ist dies nicht möglich. Die Kinder dürfen noch nicht volljährig sein.
Bitte beachten Sie auch, dass alle am Umzug beteiligten Personen die gleiche bisherige und die gleiche neue Wohnung haben müssen.
Im Anschluss der Auswahl der mitziehenden Person/en sind mindestens die Pflichtfelder auszufüllen. Je nachdem, ob Sie alleine oder mit mehreren Personen umziehen, gibt es unterschiedliche Felder, die auszufüllen sind. Die Eingaben auf der jeweiligen Seite sind mit „Weiter“ zu bestätigen.
Auszufüllen sind Ihre Daten, die derzeitige/n und zukünftige/n Wohnung/en und, wenn vorhanden, die mitziehenden Personen.
Am Ende erhalten Sie noch einmal eine Übersicht. Wenn alles korrekt ist, können die Daten versendet werden. Nach dem Versand haben Sie die Möglichkeit, sich die PDF herunterzuladen oder auszudrucken.
Über „Beenden“ ist der Vorgang abzuschließen.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Bundesmeldegesetz

Melde,- und Gewerbeamt