Darlehen bei vorübergehende Notlage, Antrag nach § 38 SGB XII
Darlehen bei vorübergehende Notlage, Antrag nach § 38 SGB XII
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Leistungen sind bestimmt zur vorrübergehenden Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht
Sind Leistungen nach § 27a Absatz 3 und 4, der Barbetrag nach § 27b Absatz 2 sowie nach den §§ 30, 32, 33 und 35 voraussichtlich nur für kurze Dauer zu erbringen, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden.
Verfahrensablauf
Kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten im Rathaus vorbei oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Sie haben zudem die Möglichkeit, den Antrag Online zu stellen. Wir melden uns anschließend Zeitnah bei Ihnen, um das weitere Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis über Vermögen und Einkommen des Antragstellers der letzten 3 Monate
- Mietvertrag des Antragstellers
- Nachweis über sonstige monatliche Belastungen des Antragstellers
- Nachweis über Bedarf / vorübergehende Notlage
Rechtsgrundlage
§ 38 SGB XII
Amt/Fachbereich
Sozialamt