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Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine sogenannte Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde. Für jede Maßnahme, wie z.B. das Aufstellen eines Containers, der nicht auf Ihrem privaten Grundstück steht und damit eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.

Es fallen Gebühren in Höhe von 23,00 € an.

§ 18 Nds. Straßengesetz

Ordnungsamt