Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Sondernutzung auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine sogenannte Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis des Trägers der Straßenbaulast, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde. Für jede Maßnahme, wie z.B. das Aufstellen eines Containers, der nicht auf Ihrem privaten Grundstück steht und damit eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraums beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren in Höhe von 23,00 € an.
Rechtsgrundlage
§ 18 Nds. Straßengesetz
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt