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Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, Plakatierung


Leistungsbeschreibung

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Die Gemeinde Wietze erteilt Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag zeitlich befristet und im Einzelfall. Beworben werden können Veranstaltungen, die im Gebiet der  Gemeinde Wietze oder des Landkreises Celle stattfinden.

Als Plakatformate sind DIN A 1 (594x841 mm²), A 2 (420x594 mm²) oder A 3 (297x420 mm²) möglich.

Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze und ist je nach Anzahl und Dauer der Hängung unterschiedlich.

Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.

Ordnungsamt