Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, Plakatierung
Sondernutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, Plakatierung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Die Gemeinde Wietze erteilt Sondernutzungserlaubnisse auf Antrag zeitlich befristet und im Einzelfall. Beworben werden können Veranstaltungen, die im Gebiet der Gemeinde Wietze oder des Landkreises Celle stattfinden.
Als Plakatformate sind DIN A 1 (594x841 mm²), A 2 (420x594 mm²) oder A 3 (297x420 mm²) möglich.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde Wietze und ist je nach Anzahl und Dauer der Hängung unterschiedlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Rechtsgrundlage
Amt/Fachbereich
Ordnungsamt
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