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Wohnsitzanmeldung als Hauptwohnsitz


Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Spezielle Hinweise

Tipp: Wenn Sie aus dem Landkreis Celle zugezogen sind, können Sie bei der Anmeldung auch gleich Ihren Kfz-Schein durch uns mit Ihrer neuen Anschrift versehen lassen. Dieses erspart Ihnen einen weiteren Behördengang zum Landkreis. Gleiches gilt für eine Ummeldung innerhalb der Gemeinde Wietze.

Für die Änderung wird eine Gebühr von 10,80 EUR erhoben.

Spezielle Hinweise

Sofern Sie es in der vorgeschriebenen Woche nicht ins Rathaus schaffen, können Sie alternativ das unten stehende Formular ausfüllen. Bitte drucken Sie dieses anschließend aus und senden Sie es an den oben stehenden Ansprechpartner. 

Innerhalb der nächsten vier Wochen kommen Sie dann bitte persönlich ins Rathaus, damit die Adresse auf Ihrem Personalausweis geändert werden kann.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
Spezielle Hinweise

Als Wohnungsgeberbestätigung ist ein Mietvertrag nicht ausreichend.

Bitte nutzen Sie das verlinkte Formular.

Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Vordruck)

Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.

Anmeldung bei der Meldebehörde Einverständniserklärung Umzug Minderjährige Wohnungsgeberbestätigung

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal